Stammzellen: Nabelschnurblutentnahme
In den letzten Jahr teilt eine hoffnungsvolle Methode, Krank- heiten in späteren
Lebensjahren eines Menschen mit Hilfen von Stammzellen zu besiegen, die Mediziner
in zwei unver- söhnliche Lager: ca. 150 Institute weltweit bieten die Einlagerung
von eigenen Stammzellen ein, während auf der Seite, besonders über Universitätskliniken
der Ansatz verfolgt wird, weltweit eine allen zur Verfügung stehende Stammzellenbank
aufzubauen.
Beide Lager führen scheinbar nicht zu widerlegende Argumen- te an, denen der medizinische
Laie hoffnungslos gegenüber steht. Dem Laien bleibt nur die Option, für sich selbst
die Frage zu klären, ob er für viel Geld die eigenen Stammzellen seines zur Geburt
anstehenden Kindes einfrieren lässt oder sie kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung
stellt, dafür aber auch auf einen entsprechenden Fundus zurückgreifen kann.
Zum besseren Verständnis hier die von beiden Seiten unbe- strittenen Fakten: aus
Stammzellen entwickeln sich alle menschlichen Zellen und Gewebe. Gewonnen werden
sie am einfachsten und besten direkt nach der Geburt eines Kindes aus der Nabelschnur.
Zur Zeit gibt es noch relativ geringe Anwendungsmöglichkeiten, doch wenn heutige
Babys einmal 30, 40 oder gar 50 Jahre alt sind, wird die Medizin im Gegen- satz zu
heute mit Siebenmeilenstiefeln vorausgeeilt sein und so glauben beide Seiten, wird
man vieles, was heute noch Utopie ist, mit Stammzellen behandeln können.
Der Streit zwischen den Vertretern der beiden Lager geht nun dahin, dass man keine
Übereinkunft finden kann, ob heute eingefrorenes Blut in 20 - 30 Jahren wirklich
noch verwertbar oder nur noch wertloser Abfall ist und ob im eigenen Blut nicht bereits
die gleichen Probleme lagern, die man eigentlich ausmerzen will und deshalb auf fremdes
Blut zurückgreifen sollte.
Wir empfehlen allen Müttern, aufmerksam die Interviews mit beiden Seiten zu lesen
bzw. sich anzusehen und sich dann auf das eigenen Gefühl zu verlassen, ob und wie
man das Blut des Babys sichern will oder ob man gar nichts macht, denn die Konservierung
ist freiwillig und unterliegt keinem Zwang.