Eintritt Schwangerschaft - Rechtliche Lage

Aber hätte der Arzt im fortgeschrittenen Schwangerschaftsalter, z.B. in der 30. Woche, wo ein Kind bereits voll lebensfähig wäre, nicht die Verpflichtung, das Baby zu retten und es z.B. für eine Adoption bereitzuhalten, anstelle es auch aus Gründen eines medizinisch bedingten Abbruches zum Tode zu verurteilen?

 

 

 

Die Antwort auf die Fragen von Dr. Eldering gibt Rechtsanwältin Anne Plache - Schmidtbauer.

 

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