Eintritt Schwangerschaft - Rechtliche Lage

Teilt man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht mit und holt dies im Falle einer Kündigung innerhalb von 14 Tagen auch nicht nach, besteht also kein Kündigungsschutz?

 

 

 

Die Antwort auf die Fragen von Dr. Eldering gibt Rechtsanwältin Anne Plache - Schmidtbauer.

 

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