Wieder zu Hause - Gutachter Kommission

Sind die beteiligten Parteien, also Arzt und Patient, zur Auskunft und Teilnahme verpflichtet oder können sie einseitig eine Beteiligung ablehnen?

 

 

Die Fragen von Dr. Eldering beantwortet Ulrich Smentkowski, Geschäftsstellenleiter und Referent der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

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