Formalitäten - Meldepflichten nach der Geburt

Und wie heißt das Kind nun? Nur Müller oder aber Müller-Meier bzw. Meier-Müller?

 

 

Die Fragen von Dr. Eldering beantworten Gabriele Schmitz und Dieter Lamsfuß, beide Standesbeamte beim Standesamt Bergisch-Gladbach

Zurück zu den Fragen

Zum Seitenanfang