Anmelden des Kindes
 
Nach der Geburt ist ein Kind beim Standesamt anzumelden. Wer dafür zuständig ist, was an Formalitäten zu erbringen ist, welche Fristen man hierfür hat, alles das sind Fragen, auf die man in den ereignisreichen Tagen rund eine Geburt nicht immer alle Antworten kennt.
         
   
            
Die Standesbeamten Gabriele Schmitz und
   
 
Dieter Lamsfuß vom Standesamt Bergisch-Gladbach helfen durch ihre Antworten, Sie vor evtl. Fehlern im Behördendschungel zu bewahren.
 
Welche Pflichten haben Eltern im Hinblick auf die geltenden Meldevorschriften nach der Geburt Ihres Babys nachzukommen?  - Antwort
          
Ist im Fall der Anmeldung des Kindes durch das Krankenhaus alles erledigt? Oder müssen die Eltern unabhängig davon noch einmal aktiv werden? - Antwort
       
Was muss man denn alles an Dokumenten vorlegen, wenn beide Elternteile deutsch und verheiratet sind? - Antwort
           
Und wenn die Mutter nicht verheiratet ist? - Antwort
   
Was geschieht, wenn der Vater nicht bekannt ist bzw. nicht genannt wird? - Antwort
                  
Wenn das Kind eines Münchner Ehepaares unerwartet während einer Reise in Köln zur Welt kommt, welches Standesamt ist dann zuständig? - Antwort
                     
Gilt das Gleiche auch für Ausländer? - Antwort
                  
Wie schnell müssen die Eltern sich auf einen Vornamen festlegen? Und was passiert, wenn sich Vater und Mutter nicht auf einen Namen einigen können? - Antwort
                   
Wie sieht's mit dem Doppelnamen aus? - Antwort
               
Und wie heißt das Kind nun? Nur Müller oder aber Müller-Meier bzw. Meier-Müller? - Antwort
                    
Was ist mit besonderen Vornamen? Gibt es hier klar definierte Regeln oder ist man auf die Gutmütigkeit des Standesbeamten angewiesen? - Antwort
                  
Kann man auch ausländische Vornamen, z.B. einen chinesischen wählen? - Antwort
                 
Also gäbe es in Deutschland keinen männlichen "Andrea" Boccelli? - Antwort
                
Wie viele Vornamen darf man haben? Oder ist dies unbegrenzt? - Antwort
                    
Wäre der Mittelname kein Ausweg, um sich an den Vorschriften vorbei zu mogeln? - Antwort
                 
Gilt für das Standesamt der Datenschutz oder muss die Mutter befürchten, dass unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes sich die Vertreter für Baby- Produkte sich die Klinke in die Hand geben? - Antwort
                 
Die Familiengesetzgebung ist bundeseinheitlich, d.h. in München gelten die gleichen Vorschriften wie in Hamburg oder Dresden, aber wie sieht es mit der Harmonisierung auf EU - Ebene aus? - Antwort
               
Wo können Probleme entstehen? - Antwort
                 
Was ist mit der Staatsangehörigkeit? Ist jedes in Deutschland geborene Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger? - Antwort
                   
Unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen: können die Eltern bestimmen, dass das Kind nicht Deutscher, sondern Staats-angehöriger ihres Heimatlandes ist? - Antwort
                   
Entstehen mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit auch Pflichten? - Antwort
                        
 

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