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Dieter Lamsfuß Leitender Standesbeamter beim Standesamt Bergisch Gladbach. |
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Gabriele Schmitz Standesbeamtin beim Standesamt Bergisch-
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Anmelden des Kindes
Nach der Geburt ist ein Kind beim Standesamt anzumelden. Wer dafür zuständig ist, was an Formalitäten zu erbringen ist, welche Fristen man hierfür hat, alles das sind Fragen, auf die man in den ereignisreichen Tagen rund eine Geburt nicht immer alle Antworten kennt.
Die Standesbeamten Gabriele Schmitz und Dieter Lamsfuß vom Standesamt Bergisch-
Was ist nach der Meldepflicht zu erledigen, wenn das Kind auf der Welt ist? Welche
Fristen sind zu beachten? -
Ist im Fall der Anmeldung des Kindes durch das Krankenhaus alles erledigt? Oder müssen
die Eltern unabhängig davon noch einmal aktiv werden? -
Was muss man denn alles an Dokumenten vorlegen, wenn beide Elternteile deutsch und
verheiratet sind? -
Was geschieht, wenn der Vater nicht bekannt ist bzw. nicht genannt wird? -
Wenn das Kind eines Münchner Ehepaares unerwartet während einer Reise in Köln zur
Welt kommt, welches Standesamt ist dann zuständig? -
Gilt das Gleiche auch für Ausländer? -
Wie schnell müssen die Eltern sich auf einen Vornamen festlegen? Und was passiert,
wenn sich Vater und Mutter nicht auf einen Namen einigen können? -
Wie sieht's mit dem Doppelnamen aus? -
Und wie heißt das Kind nun? Nur Müller oder aber Müller-
Was ist mit besonderen Vornamen? Gibt es hier klar definierte Regeln oder ist man
auf die Gutmütigkeit des Standesbeamten angewiesen? -
Kann man auch ausländische Vornamen, z.B. einen chinesischen wählen? -
Also gäbe es in Deutschland keinen männlichen "Andrea" Boccelli? -
Wie viele Vornamen darf man haben? Oder ist dies unbegrenzt? -
Wäre der Mittelname kein Ausweg, um sich an den Vorschriften vorbei zu mogeln? -
Gilt für das Standesamt der Datenschutz oder muss die Mutter befürchten, dass unmittelbar
nach der Anmeldung des Kindes sich die Vertreter für Baby-
Produkte sich die Klinke in die Hand geben? -
Die Familiengesetzgebung ist bundeseinheitlich, d.h. in München gelten die gleichen
Vorschriften wie in Hamburg oder Dresden, aber wie sieht es mit der Harmonisierung
auf EU -
Wo können Probleme entstehen? -
Was ist mit der Staatsangehörigkeit? Ist jedes in Deutschland geborene Kind automatisch
deutscher Staatsangehöriger? -
Unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen: können die Eltern bestimmen, dass das Kind
nicht Deutscher, sondern Staats-
Entstehen mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit auch Pflichten? -