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Private Sicherung
Anmeldung eines Kindes

Dieter Lamsfuß

Leitender Standesbeamter beim Standesamt Bergisch Gladbach.

 

Gabriele Schmitz

Standesbeamtin beim Standesamt Bergisch-Gladbach.

 

Anmelden des Kindes

 

Nach der Geburt ist ein Kind beim Standesamt anzumelden. Wer dafür zuständig ist, was an Formalitäten zu erbringen ist, welche Fristen man hierfür hat, alles das sind Fragen, auf die man in den ereignisreichen Tagen rund eine Geburt nicht immer alle Antworten kennt.

 

Die Standesbeamten Gabriele Schmitz und Dieter Lamsfuß vom Standesamt Bergisch-Gladbach helfen durch ihre Antworten, Sie vor evtl. Fehlern im Behördendschungel zu bewahren.

 

Was ist nach der Meldepflicht zu erledigen, wenn das Kind auf der Welt ist? Welche Fristen sind zu beachten? - Antwort

 

Ist im Fall der Anmeldung des Kindes durch das Krankenhaus alles erledigt? Oder müssen die Eltern unabhängig davon noch einmal aktiv werden? - Antwort

 

Was muss man denn alles an Dokumenten vorlegen, wenn beide Elternteile deutsch und verheiratet sind? - Antwort

 

Was geschieht, wenn der Vater nicht bekannt ist bzw. nicht genannt wird? - Antwort

 

Wenn das Kind eines Münchner Ehepaares unerwartet während einer Reise in Köln zur Welt kommt, welches Standesamt ist dann zuständig? - Antwort

 

Gilt das Gleiche auch für Ausländer? - Antwort

 

Wie schnell müssen die Eltern sich auf einen Vornamen festlegen? Und was passiert, wenn sich Vater und Mutter nicht auf einen Namen einigen können? - Antwort

 

Wie sieht's mit dem Doppelnamen aus? - Antwort

 

Und wie heißt das Kind nun? Nur Müller oder aber Müller-Meier bzw. Meier-Müller? - Antwort

 

Was ist mit besonderen Vornamen? Gibt es hier klar definierte Regeln oder ist man auf die Gutmütigkeit des Standesbeamten angewiesen? - Antwort

 

Kann man auch ausländische Vornamen, z.B. einen chinesischen wählen? - Antwort

 

Also gäbe es in Deutschland keinen männlichen "Andrea" Boccelli? - Antwort

 

Wie viele Vornamen darf man haben? Oder ist dies unbegrenzt? - Antwort

 

Wäre der Mittelname kein Ausweg, um sich an den Vorschriften vorbei zu mogeln? - Antwort

 

Gilt für das Standesamt der Datenschutz oder muss die Mutter befürchten, dass unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes sich die Vertreter für Baby-

Produkte sich die Klinke in die Hand geben? - Antwort

 

Die Familiengesetzgebung ist bundeseinheitlich, d.h. in München gelten die gleichen Vorschriften wie in Hamburg oder Dresden, aber wie sieht es mit der Harmonisierung auf EU - Ebene aus? - Antwort

 

Wo können Probleme entstehen? - Antwort

 

Was ist mit der Staatsangehörigkeit? Ist jedes in Deutschland geborene Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger? - Antwort

 

Unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen: können die Eltern bestimmen, dass das Kind nicht Deutscher, sondern Staats- angehöriger ihres Heimatlandes ist? - Antwort

 

Entstehen mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit auch Pflichten? - Antwort